Peer-to-Peer-Verträge (P2P)

Neu ab Oktober 2026: Eigenproduzierter Strom aus der Photovoltaik-Anlage kann nun direkt an andere Personen weitergegeben oder verkauft werden.

Was ist der Peer-to-Peer Stromhandel (P2P)?

Ein Peer-to-Peer Stromhandel ermöglicht es, selbst erzeugten, erneuerbaren Strom direkt an eine oder mehrere Personen zu verkaufen, zu verschenken oder zu teilen, ohne dafür eine Energiegemeinschaft zu gründen. Voraussetzung für einen P2P-Vertrag ist ein Smart Meter an jedem beteiligten Zählpunkt und eine vertragliche Vereinbarung aller TeilnehmerInnen.

Was ist neu?

Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) werden P2P-Verträge rechtlich klar geregelt. 

Mit 01.10.2026

Neue Bestimmungen für die gemeinsame Energienutzung bzw. Energiegemeinschaften sind in Kraft getreten. Mittels Peer-to-Peer-Vertrag können Sie Strom direkt ohne Rechtsform an andere verkaufen oder verschenken

Mit 05.10.2026

Die neuen Möglichkeiten können aktuell nur mit Zählpunkten umgesetzt werden, die beim selben Netzbetreiber sind. Eine Umsetzung über mehrere Netzgebiete wird voraussichtlich erst ab April 2027 möglich sein.

Ab 01.01.2027

Reduzierte Netzentgelte für P2P, BEG und EVA werden voraussichtlich erst ab 01.01.2027 verfügbar sein. Bis dahin profitieren weiterhin nur TeilnehmerInnen einer EEG von vergünstigten Netzarbeitspreisen.

Vorteile von P2P-Verträgen

  • Keine eigene Rechtsform erforderlich:
    Während bei Energiegemeinschaften (EEG oder BEG) ein Verein, eine Genossenschaft oder eine andere Rechtsform erforderlich ist, handelt es sich bei P2P um einen zivilrechtlichen Vertrag zwischen zwei oder mehreren Parteien.
  • Mehrere Vertragskonstellationen möglich:
    P2P-Verträge können flexibel ausgestaltet werden. 1 ErzeugerIn zu 1 VerbraucherIn, 1 ErzeugerIn zu mehreren VerbraucherInnen sowie mehrere ErzeugerInnen zu mehreren VerbraucherInnen.
  • Auch Gewinnerzielung erlaubt:
    Anders als bei Energiegemeinschaften ist im Peer-to-Peer-Modell grundsätzlich auch eine Gewinnerzielung möglich.
  • Hohe Flexibilität
  • Strompartner können frei gewählt werden

Wie funktioniert das Peer-to-Peer-Modell?

1. Prüfung aller Voraussetzungen

Für einen P2P-Abschluss sind ein Smart Meter sowie ein bestehender Stromliefer- und Stromabnahmevertrag bei allen Teilnehmenden erforderlich.

2. Vertrag abschließen

Alle notwendigen Informationen und Bedingungen des Vertrags wie Zählpunkte, Preis und Abrechnung werden festgelegt. 

3. Registrierung auf einer P2P-Plattform

Eine Registrierung ist auf ebutilities.at, der gemeinsamen Plattform der Netzbetreiber möglich. Eine Anmeldung auf eda.at, dem Portal für Energie-Daten-Austausch, ist erforderlich. 

4. Strom teilen

Richten Sie die Datenfreigabe und die Abrechnungsregeln ein. Die P2P-Vereinbarung ist zusätzlich im Kundenportal des Netzbetreibers zu hinterlegen, damit der Strom korrekt weitergeleitet werden kann.

Fragen zu Peer-to-Peer-Verträgen

Welche Rolle spielt Lidl Energie bei einem Peer-to-Peer-Vertrag?

Auch bei einem Peer-to-Peer-Vertrag bleibt ein Energielieferant erforderlich. Lidl Energie versorgt den Zählpunkt mit Strom, wenn die über den Peer-to-Peer-Vertrag zugeteilte Energiemenge nicht ausreicht. Die Vereinbarung über Verkauf oder Weitergabe des selbst erzeugten Stroms erfolgt direkt zwischen den teilnehmenden Personen oder über einen Organisator.

Ja. Für den Bezug von Strom aus dem öffentlichen Netz bleibt weiterhin ein Stromliefervertrag erforderlich, da Ihr restlicher Strombedarf über Ihren bestehenden Stromlieferanten abgedeckt wird.

Ja, im Rahmen eines Peer-to-Peer-Vertrags kann überschüssig erzeugter Strom aus einer Photovoltaikanlage einer anderen Verbrauchsanlage zugeordnet und mit deren Verbrauch verrechnet werden. Ob dies im konkreten Fall möglich ist, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.

Nein. Aktuell profitieren Peer-to-Peer-NutzerInnen vorerst nicht von reduzierten Netztarifen.
Mit der neuen Netzentgelt-Verordnung der E-Control soll es mit Jänner 2027 weitere Regelungen geben.

Im Vergleich zu Energiegemeinschaften ist bei Peer-to-Peer-Verträgen keine Gründung einer Rechtsform notwendig - eine vertragliche Vereinbarung ist ausreichend.

Zudem ist bei P2P eine Gewinnabsicht erlaubt.

Voraussetzungen für P2P sind ein Smart Meter sowie ein bestehender Stromliefer- und Stromabnahmevertrag bei allen Teilnehmenden. Zudem ist das Modell bis voraussichtlich April 2027 nur für Teilnehmende desselben Netzbetreibers möglich.

Eine Registrierung ist auf ebutilities.at, der gemeinsamen Plattform der Netzbetreiber, möglich. Eine Anmeldung auf eda.at, dem Portal für Energie-Daten-Austausch, ist erforderlich. 

Mittels Smart Meter werden im 15-Minuten-Takt Erzeugung und Verbrauch erfasst. Der erzeugte Strom wird den vereinbarten Verbrauchszählpunkten zugeordnet und gemäß den vereinbarten Konditionen abgerechnet.

Energielieferant:
Auch wenn Sie an einem Peer-to-Peer-Modell teilnehmen, bleiben wir weiterhin Ihr Ansprechpartner rund um Ihre Energieversorgung. Eine gesonderte Meldung Ihres Peer-to-Peer-Vertrages bei uns ist nicht notwendig. Wir kümmern uns weiterhin um: Die Versorgung Ihres Haushalts mit Strom, wenn kein PV-Strom verfügbar ist. Ihren Einspeisevertrag für nicht anderweitig genutzte Überschüsse. Die Lieferung und Abrechnung von Strommengen, die nicht über Peer-to-Peer genutzt werden.

Wichtig: Peer-to-Peer ersetzt Ihren Energielieferanten nicht. Es erweitert lediglich die Möglichkeiten, einen Teil Ihres Stroms direkt mit anderen Personen zu teilen.
 
Peer-to-Peer-Partner:
Ihr/e Peer-to-Peer-PartnerIn ist jene Person, die Strom von Ihnen bezieht oder Ihnen Strom zur Verfügung stellt. Im Peer-to-Peer-Vertrag wird beispielsweise geregelt: Wer Strom liefert und wer Strom bezieht. Ob der Strom verschenkt oder verkauft wird. Zu welchen Bedingungen die Stromzuordnung erfolgt.


Netzbetreiber:
Der Netzbetreiber sorgt für die technische Abwicklung im Hintergrund.
Dazu gehören: Erfassung der erzeugten und verbrauchten Strommengen über den Smart Meter, technische Zuordnung der Energiemengen sowie die Marktkommunikation zwischen den beteiligten Partnern.

Ihr bestehender Einspeisevertrag bleibt grundsätzlich bestehen. Der Strom, den Sie über einen Peer-to-Peer-Vertrag einer anderen Person zuordnen, wird dieser Person zugerechnet. Überschüssiger Strom, der nicht über Peer-to-Peer genutzt wird, kann weiterhin über Ihren bestehenden Einspeisevertrag vermarktet werden.

Das bedeutet für Sie: 

  • Ein Teil Ihres Stroms kann über Peer-to-Peer geteilt oder verkauft werden.
  • Der verbleibende Überschuss wird weiterhin über Ihren Einspeisevertrag vermarktet.
     

Ja. Das ist sogar der Regelfall.

Sie beziehen dabei Strom aus zwei Quellen:

  • Aus dem Peer-to-Peer-Modell, sofern dort Strom verfügbar ist.
  • Von Ihrem bestehenden Stromlieferanten, wenn zusätzliche Energie benötigt wird.

Der Einstieg erfolgt in der Regel in wenigen Schritten:

Sie behalten Ihren bestehenden Stromliefervertrag.
Gegebenenfalls behalten Sie auch Ihren bestehenden Einspeisevertrag.
Sie schließen zusätzlich einen Peer-to-Peer-Vertrag mit den beteiligten Personen ab.
Die technische Umsetzung sowie die Meldung an Netzbetreiber und Marktpartner erfolgen im Rahmen dieses Prozesses.
 
Die Registrierung für Peer-to-Peer-Modelle erfolgt über die Plattform ebUtilities. Laut den aktuellen Informationen können die neuen Bürgerenergiemodelle „Peer-to-Peer“ und „Eigenversorger“ ab dem 5. Oktober 2026 registriert werden.

Zur Registrierung auf der Plattform ebutilities.at.

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